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Netzwerk Public Affairs zu transparentem Lobbying

Zu Rahmenbedingungen effektiver Interessenvertretung in einer parlamentarischen Demokratie äußert sich das von führenden Public Affairs – Experten im Oktober 2016 gegründete Netzwerk Public Affairs e.V. in einem Positionspapier: Notwendig sind hiernach die Erfassung aller an der Politikberatung Beteiligten – incl. NGO´S, Kanzleien, Kirchen etc. – in „Parlamentsregistern“. Es sollen vollständige Angaben zu deren Interessen- und Themenschwerpunkten und der prozentualen Zusammensetzung ihrer Einnahmequellen gemacht werden. „Absolute Budget-Zahlen anzugeben ist wenig aussagekräftig und würde bei Einzelberatern der Veröffentlichung ihrer Steuererklärung gleichkommen“, so Kathrin Zabel, Vorsitzende des Netzwerks Public Affairs.

Das Netzwerk betont ferner die Notwendigkeit des Austauschs von qualifiziertem Personal zwischen Wirtschaft und Politik und wendet sich herbei ausdrücklich gegen Karenzzeiten beim Wechsel aus dem privatwirtschaftlichen Sektor in politische Verantwortung.


Zur Idee, einen Interessenbeauftragten einzuführen äußert sich Kathrin Zabel: „Das wäre überflüssige Bürokratie, die vom Steuerzahler zu tragen wäre. Die Selbstregulierung der Branche hat sich weiterentwickelt und funktioniert gut. Mitunter habe ich den Eindruck, manche PA-Kollegen trauen sich selbst nicht über den Weg und rufen deshalb nach staatlicher Regulierung“. Das gelte auch beim „legislativen Fußabdruck“. Würden alle abgegebenen Stellungnahmen veröffentlicht, kann man sich auch diesen bürokratischen Zusatzaufwand sparen.

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