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Offener Brief zum Lobbyregistergesetz

Aktualisiert: 12. März 2021








Das Netzwerk Public Affairs e. V., Berlin fordert



den federführenden Ausschuss des Deutschen Bundestages auf, den vorliegenden Entwurf für ein Lobbyregistergesetz (19/22179) im Zusammenhang mit der Formulierungshilfe des BMI den Erfordernissen politischer Praxis und verfassungsrechtlicher Sicherheit anzupassen:


1.

Die Freistellungen von Sozialpartnern, Kirchen und ausländischen NGOs führt eine auch aus verfassungsrechtlicher Sicht zweifelhafte Ungleichbehandlung von Interessenvertretern ein.


Das Netzwerk Public Affairs e.V. fordert, dass sich ausnahmslos alle Interessenvertreter registrieren müssen: Verbände, Unternehmen, Parteigliedrungen, Stiftungen, Agenturen, Beratungsgesellschaften, Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzleien, Sozialpartner, NGOs, Religionsgemeinschaften sowie Wissenschafts- und Forschungsorganisationen.


2.

Die Offenlegung absoluter Finanzzahlen führt zu einer Beeinträchtigung individueller Freiheits-rechte, im Falle von Einzelberatern kommt es quasi einer Veröffentlichung ihrer Einkommensteuererklärung gleich.


Auch dies ist verfassungsrechtlich bedenklich. Darüber hinaus ist es mittelstandspolitisch verfehlt, da gerade mittelständische Unternehmen häufig Einzelberater beauftragen.


Das Netzwerk Public Affairs schlägt dagegen vor, dass „alle Registrierten die vollständige prozentuale Zusammensetzung ihrer Einnahmequellen nach folgenden Kriterien veröffentlichen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Mittel der öffentlichen Hand, Steuereinnahmen, Honorare.“


3.

Seitens der Exekutive einer Berufsgruppe einen Code of Conduct gesetzlich vorzuschreiben, widerspricht der Selbstverantwortung der Interessenvertreter und dem Subsidiaritätsprinzip.


In der Compliance-Regel des Netzwerk Public Affairs e.V., die für alle Mitglieder gilt, heißt es: „Die Mitglieder werden keine Informationen und ihre Vermittlung oder die Wahrnehmung von Interessen ihrer Auftraggeber mit finanziellen Anreizen an Repräsentanten von Exekutive, Legislative und Judikative sowie weiteren Interessengruppen honorieren. Dies betrifft sowohl direkte als auch indirekte finanzielle Anreize, die wir, unsere Auftraggeber oder Dritte zu verantworten haben.“


4.

Die Einführung eines wie auch immer formulierten „legislativen Fußabdrucks“ führt zu immenser zusätzlicher Bürokratie und, konsequent verfolgt, zur vollständigen Behinderung beratender politischer Tätigkeit.


Das Netzwerk Public Affairs fordert dagegen die zeitnahe vollständige offizielle Veröffentlichung aller eingereichten Stellungnahmen im vorparlamentarischen Verfahren als auch im Zuge des Gesetzgebungs- und Verordnungsprozesses.


Offener Brief Lobbyregistergesetz
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